Frachtbrief

Der Salzhandel

Staatliches Salzmonopol

Anfänglich wurde der Salzhandel zwischen Bern und Salins-les-Bains vor allem durch private Kaufleute betrieben. Ab dem 15. Jahrhundert mischte sich dann auch der Staat mehr und mehr in das einträgliche Geschäft ein und beschloss am 13. September 1623 das staatliche Salzmonopol. Begründet wurde das Monopol unter anderem mit dem Bestreben nach genügend Vorräten, einem stabilen Salzpreis und einer flächendeckenden Versorgung. Hintergründig spielten aber finanzielle Überlegungen eine wichtige Rolle. Die Bedeutung des Monopols zeigt sich zum Beispiel am Ende des 18. Jahrhunderts, als die Erträge aus dem Salzhandel an vierter Stelle aller staatlichen Einnahmen standen.

Die Verteilung des Salzes

Mit dem Handel übernahm der Staat auch die Verteilung des Salzes, das via Salzlager und offizielle Verkaufsstellen an die Kundschaft gelangte. Im Jahr 1739 zählte man 13 grosse Salzlager und 200 Verkaufsstellen, so genannte Bütten, die über das ganze Territorium Berns verteilt waren. Diese Praxis des Salzverkaufs wurde erst in den 1970er-Jahren aufgehoben, als die Kantone ihre Salzhandelsrechte auf die Rheinsalinen übertrugen.